Der Beruf Dipl. Lebens- und SozialberaterIn ist seit 1989 gesetzlich geregelt.
Um der hohen Verantwortung dieser Arbeit zu entsprechen und den Ratsuchenden Schutz und Orientierungshilfe am "Psychologischen Markt" zu geben, ist LSB ein reglementiertes Gewerbe:
Siehe BGBl. II Nr. 140/2003 und BGBl. II Nr.112/2006
GESETZLICHE GRUNDLAGEN DES LSB
§119 Gewerbeordnung in der geltenden Fassung (2002)